Gesetzliche Feiertage in Baden-Württemberg 2028
Für Baden-Württemberg sind 2028 12 Feiertagstermine hinterlegt. Davon fallen 11 auf Montag bis Freitag und beeinflussen damit eine klassische Fünf-Tage-Woche; 1 liegen am Wochenende.
| Datum | Wochentag | Feiertag | Wirkung auf 5-Tage-Woche |
|---|---|---|---|
| 01.01.2028 | Samstag | Neujahr | Wochenende |
| 06.01.2028 | Donnerstag | Heilige Drei Könige | reduziert Arbeitstage |
| 14.04.2028 | Freitag | Karfreitag | reduziert Arbeitstage |
| 17.04.2028 | Montag | Ostermontag | reduziert Arbeitstage |
| 01.05.2028 | Montag | Tag der Arbeit | reduziert Arbeitstage |
| 25.05.2028 | Donnerstag | Christi Himmelfahrt | reduziert Arbeitstage |
| 05.06.2028 | Montag | Pfingstmontag | reduziert Arbeitstage |
| 15.06.2028 | Donnerstag | Fronleichnam | reduziert Arbeitstage |
| 03.10.2028 | Dienstag | Tag der Deutschen Einheit | reduziert Arbeitstage |
| 01.11.2028 | Mittwoch | Allerheiligen | reduziert Arbeitstage |
| 25.12.2028 | Montag | 1. Weihnachtsfeiertag | reduziert Arbeitstage |
| 26.12.2028 | Dienstag | 2. Weihnachtsfeiertag | reduziert Arbeitstage |
Wie stark wirken die Feiertage 2028?
Von den 12 Feiertagsterminen in Baden-Württemberg reduzieren 11 die Standard-Arbeitswoche. Deshalb werden aus 260 möglichen Montag-bis-Freitag-Tagen 249 tatsächliche Arbeitstage.
Die reine Zahl der Feiertage reicht für einen Jahresvergleich nicht aus: Entscheidend ist immer ihre Lage im Kalender. Ein Sonntagstermin verändert die Zahl der Arbeitstage nicht, ein Montagstermin dagegen schon.
Feiertage verändern die Jahreswerte
2027 hat Baden-Württemberg 253 Arbeitstage, 2028 sind es 249 und 2029 250. Die Abweichungen entstehen vor allem durch die Wochentagslage der gesetzlichen Feiertage.
Amtliche Grundlagen für diese Feiertage
Die Berechnung basiert auf hinterlegten gesetzlichen Feiertagsregeln. Für Baden-Württemberg werden unter anderem folgende Primärquellen verwendet:
Bei lokalen Sonderfällen ist die konkrete Gemeindezuordnung entscheidend. Die Seite trennt solche Gebiete deshalb vom Basiswert des Bundeslands.