Gesetzliche Feiertage in Sachsen 2029
Für Sachsen sind 2029 11 Feiertagstermine hinterlegt. Davon fallen 11 auf Montag bis Freitag und beeinflussen damit eine klassische Fünf-Tage-Woche; 0 liegen am Wochenende.
Fronleichnam ist nur in gesetzlich bestimmten sächsischen Gebieten gesetzlicher Feiertag. Der Sachsen-Basiswert enthält diesen lokalen Sondertag nicht.
| Datum | Wochentag | Feiertag | Wirkung auf 5-Tage-Woche |
|---|---|---|---|
| 01.01.2029 | Montag | Neujahr | reduziert Arbeitstage |
| 30.03.2029 | Freitag | Karfreitag | reduziert Arbeitstage |
| 02.04.2029 | Montag | Ostermontag | reduziert Arbeitstage |
| 01.05.2029 | Dienstag | Tag der Arbeit | reduziert Arbeitstage |
| 10.05.2029 | Donnerstag | Christi Himmelfahrt | reduziert Arbeitstage |
| 21.05.2029 | Montag | Pfingstmontag | reduziert Arbeitstage |
| 03.10.2029 | Mittwoch | Tag der Deutschen Einheit | reduziert Arbeitstage |
| 31.10.2029 | Mittwoch | Reformationstag | reduziert Arbeitstage |
| 21.11.2029 | Mittwoch | Buß- und Bettag | reduziert Arbeitstage |
| 25.12.2029 | Dienstag | 1. Weihnachtsfeiertag | reduziert Arbeitstage |
| 26.12.2029 | Mittwoch | 2. Weihnachtsfeiertag | reduziert Arbeitstage |
Wie stark wirken die Feiertage 2029?
Von den 11 Feiertagsterminen in Sachsen reduzieren 11 die Standard-Arbeitswoche. Deshalb werden aus 261 möglichen Montag-bis-Freitag-Tagen 250 tatsächliche Arbeitstage.
Die reine Zahl der Feiertage reicht für einen Jahresvergleich nicht aus: Entscheidend ist immer ihre Lage im Kalender. Ein Sonntagstermin verändert die Zahl der Arbeitstage nicht, ein Montagstermin dagegen schon.
Feiertage verändern die Jahreswerte
2028 hat Sachsen 250 Arbeitstage, 2029 sind es 250 und 2030 250. Die Abweichungen entstehen vor allem durch die Wochentagslage der gesetzlichen Feiertage.
Amtliche Grundlagen für diese Feiertage
Die Berechnung basiert auf hinterlegten gesetzlichen Feiertagsregeln. Für Sachsen werden unter anderem folgende Primärquellen verwendet:
Bei lokalen Sonderfällen ist die konkrete Gemeindezuordnung entscheidend. Die Seite trennt solche Gebiete deshalb vom Basiswert des Bundeslands.