Methodik & Quellen
Jeder veröffentlichte Wert soll reproduzierbar sein. Deshalb trennen wir Kalenderlogik, regionale Feiertagsregeln, Sondergebiete und redaktionelle Auswertung voneinander.
1. So werden Arbeitstage berechnet
Auf Jahres- und Regionalseiten verwenden wir standardmässig eine Fünf-Tage-Woche von Montag bis Freitag. Zuerst zählt die Rechenengine alle Tage dieses Wochenmodells. Danach werden nur gesetzliche Feiertage abgezogen, die in der ausgewählten Region gelten und auf einen dieser regulären Arbeitstage fallen.
Ein Feiertag am Samstag oder Sonntag bleibt selbstverständlich ein gesetzlicher Feiertag, reduziert aber eine Montag-bis-Freitag-Berechnung nicht ein zweites Mal. Der separate Werktagerechner unterstützt zusätzlich Montag bis Samstag.
2. Warum Bundesland allein nicht immer reicht
Einige Feiertage gelten nicht flächendeckend im gesamten Bundesland. Deshalb führen wir Sonderregionen getrennt. Das betrifft insbesondere Mariä Himmelfahrt in bestimmten bayerischen Gemeinden, das Augsburger Friedensfest sowie Fronleichnamsgebiete in Sachsen und Thüringen.
Der Basiswert eines Bundeslands enthält solche lokalen Feiertage bewusst nicht pauschal. Nutzer können stattdessen die passende Sonderregion auswählen.
3. Wie Brückentage erkannt werden
Die Brückentag-Auswertung ist eine transparente Kalenderlogik: Ein Feiertag am Dienstag erzeugt beispielsweise die Option, den Montag als Urlaubstag einzusetzen; ein Donnerstag entsprechend den Freitag. Bei einem Mittwoch werden zwei klassische Varianten mit Montag/Dienstag oder Donnerstag/Freitag betrachtet.
Schichtpläne, Betriebsferien, Schulferien und individuelle Arbeitsverträge sind nicht Bestandteil dieser Standardauswertung.
4. Amtliche Datengrundlage
Die Regelbasis stützt sich auf Primärquellen von Bund und Ländern. Externe Links führen direkt zur jeweils hinterlegten Quelle:
- Bundesministerium des Innern – Nationale Feiertage
- Land Berlin – Gesetz über die Sonn- und Feiertage
- Brandenburgisches Vorschriftensystem – Feiertagsgesetz
- Transparenzportal Bremen – Gesetz über die Sonn-, Gedenk- und Feiertage
- RECHT.NRW – Feiertagsgesetz Nordrhein-Westfalen
- Bayerisches Feiertagsgesetz – Art. 1
- Bayerisches Landesamt für Statistik – Mariä Himmelfahrt
- Sächsisches Sonn- und Feiertagsgesetz
- Thüringer Feier- und Gedenktagsgesetz
- Feiertagsgesetz Mecklenburg-Vorpommern
- Niedersächsisches Feiertagsgesetz
Methodikstand: Oktober 2026. Bei Änderungen an Feiertagsregeln wird die betroffene Regel vor dem nächsten Release erneut gegen eine amtliche Quelle geprüft.
5. Qualitätssicherung
Die Berechnungsregeln liegen versioniert in der Anwendung. Vor Releases werden automatisierte Prüfungen ausgeführt, darunter:
- Jahreswerte aller 16 Bundesländer für Referenzjahre,
- Einführungsjahre einzelner Feiertage,
- Osterabhängige Feiertage,
- regionale Sondermodelle wie Augsburg,
- Datumsverschiebungen über Wochenenden und Feiertage.
Zusätzlich werden neue Seitentypen technisch auf Canonical, Robots-Steuerung und konsistente interne Verlinkung geprüft.
Warum nicht jedes unterstützte Jahr bei Google erscheint
Die Rechenengine unterstützt Jahre von 2000 bis 2100. Für Suchmaschinen indexieren wir aber bewusst nur einen zeitnahen Ausschnitt rund um das aktuelle Jahr. Weiter entfernte Jahre bleiben für Nutzer direkt aufrufbar, werden jedoch mit noindex,follow gekennzeichnet.
Damit vermeiden wir ein unnötig grosses Inventar nahezu gleichartiger Zukunftsseiten und konzentrieren die indexierbaren Inhalte auf Jahre mit realer Nachfrage.
Fehler melden
Feiertagsrecht enthält regionale Details und kann sich ändern. Wenn du eine Unstimmigkeit bemerkst, nenne bitte Region, Jahr, Feiertag und möglichst die amtliche Quelle. So lässt sich eine Meldung reproduzierbar prüfen.