Die Grundformel
Gezählt werden zunächst alle regulären Arbeitstage im Zeitraum, zum Beispiel Montag bis Freitag. Danach werden nur die gesetzlichen Feiertage abgezogen, die in der gewählten Region gelten und auf einen regulären Arbeitstag fallen.
Beispiel
Ein Zeitraum enthält 23 Tage von Montag bis Freitag. Zwei gesetzliche Feiertage liegen innerhalb des Zeitraums, einer am Donnerstag und einer am Sonntag. Nur der Donnerstag reduziert die Arbeitstage. Ergebnis: 22 Arbeitstage.
Teilzeit und individuelle Wochenmodelle
Bei individuell verteilten Teilzeitmodellen genügt eine reine 5- oder 6-Tage-Logik nicht. Dafür müsste bekannt sein, an welchen Wochentagen tatsächlich gearbeitet wird. Die Standardrechner bilden bewusst die häufigsten Modelle Montag–Freitag und Montag–Samstag ab.
Beispiel für einen vollständigen Zeitraum
Für ein Kalenderjahr zählt die Engine zunächst alle Montage bis Freitage. Danach wird der Feiertagskalender der gewählten Region darübergelegt. Jeder Feiertag auf einem regulären Wochentag reduziert das Ergebnis genau einmal; Feiertage am Wochenende bleiben als Feiertage sichtbar, verändern den Arbeitstagewert aber nicht.
Warum Start- und Enddatum inklusive zählen
Bei unserem Zeitraumrechner werden Start- und Enddatum in die Betrachtung einbezogen. Liegt einer dieser Tage auf einem regulären Arbeitstag und ist kein Feiertag, zählt er mit. Das ist für reproduzierbare Ergebnisse wichtig und wird bei Datumsverschiebungen getrennt behandelt.
Direkt selbst berechnen
Nutze die Feiertagsregeln für dein Bundesland statt mit pauschalen Durchschnittswerten zu rechnen.
Häufige Fragen
Wird ein Feiertag am Wochenende abgezogen?
Nur wenn dieser Wochenendtag Teil der gewählten regulären Arbeitswoche ist. Bei Montag bis Freitag reduziert ein Feiertag am Samstag oder Sonntag die Arbeitstage nicht.
Zählen Start- und Enddatum mit?
Ja. Im Rechner werden Start- und Enddatum inklusive ausgewertet.
Hinweis zur Einordnung
Die Inhalte erklären Kalender- und Berechnungslogik. Sie ersetzen keine individuelle arbeits-, steuer- oder fristenrechtliche Beratung. Für verbindliche Fragen sind die anwendbaren Gesetze, Verträge und zuständigen Stellen maßgeblich.