Keine pauschale Bayern-Regel
Der Bayern-Basiswert enthält Mariä Himmelfahrt bewusst nicht. Für Gemeinden, in denen der 15. August gesetzlicher Feiertag ist, gibt es das separate Modell „Bayern – mit Mariä Himmelfahrt“.
Augsburg zusätzlich separat
Für Augsburg ist neben Mariä Himmelfahrt auch das Augsburger Friedensfest am 8. August relevant. Deshalb besitzt Augsburg ein eigenes Rechenmodell und darf nicht mit dem allgemeinen Bayern-Sondermodell gleichgesetzt werden.
Wochentag entscheidet über den Jahreswert
Fällt der 15. August auf Montag bis Freitag, kann der Feiertag die Zahl der Arbeitstage gegenüber dem Bayern-Basiswert um einen Tag reduzieren. Fällt er auf Samstag oder Sonntag, entsteht in der Fünf-Tage-Woche keine Differenz.
Gemeindezuordnung amtlich prüfen
Ob eine konkrete Gemeinde zu den Feiertagsgemeinden zählt, sollte anhand der amtlichen Feststellung des Bayerischen Landesamts für Statistik geprüft werden. Diese Zuordnung kann nicht aus Postleitzahl oder Konfession einer einzelnen Person abgeleitet werden.
Quelle & Vertiefung
Für diesen Artikel wurde unter anderem folgende Fach- oder Primärquelle herangezogen:
Direkt selbst berechnen
Nutze die Feiertagsregeln für dein Bundesland statt mit pauschalen Durchschnittswerten zu rechnen.
Häufige Fragen
Ist Mariä Himmelfahrt in ganz Bayern Feiertag?
Nein. Der Feiertag gilt nur in amtlich bestimmten bayerischen Gemeinden.
Warum gibt es einen eigenen Augsburg-Wert?
Weil in Augsburg zusätzlich das Augsburger Friedensfest gesetzlicher Feiertag ist und Mariä Himmelfahrt ebenfalls berücksichtigt wird.
Hinweis zur Einordnung
Die Inhalte erklären Kalender- und Berechnungslogik. Sie ersetzen keine individuelle arbeits-, steuer- oder fristenrechtliche Beratung. Für verbindliche Fragen sind die anwendbaren Gesetze, Verträge und zuständigen Stellen maßgeblich.