Ausgangspunkt: Montag bis Freitag

Bei einer Fünf-Tage-Woche enthält ein Jahr typischerweise rund 260 bis 262 Tage von Montag bis Freitag. Die genaue Verteilung hängt davon ab, auf welche Wochentage Jahresanfang und Jahresende fallen.

Feiertage werden nur einmal abgezogen

Ein gesetzlicher Feiertag reduziert die Arbeitstage nur dann, wenn er auf einen regulären Arbeitstag fällt. Ein Feiertag am Sonntag wird nicht zusätzlich von den Montag-bis-Freitag-Tagen abgezogen.

Bundesland macht den Unterschied

Zusätzliche gesetzliche Feiertage wie Heilige Drei Könige, Fronleichnam, Allerheiligen oder Reformationstag gelten nicht überall. Deshalb unterscheiden sich die Jahreswerte nach Bundesland.

Warum sich zwei Jahre mit denselben Feiertagen unterscheiden

Auch wenn sich die gesetzlichen Feiertage nicht ändern, wandern feste Daten durch die Wochentage. Weihnachten kann in einem Jahr auf einen Dienstag und im nächsten auf einen Mittwoch fallen; in beiden Fällen wirkt es auf die Fünf-Tage-Woche, während ein Sonntagstermin keinen zusätzlichen Arbeitstag reduziert. Deshalb wird jedes Jahr aus dem tatsächlichen Kalender neu berechnet.

Bundeslandvergleich statt Deutschland-Pauschale

Ein einzelner Deutschland-Wert ist für viele Anwendungen zu grob. Regionale Feiertage wie Heilige Drei Könige, Allerheiligen, Reformationstag oder Weltkindertag verändern die Zahl der Arbeitstage. Bei lokalen Feiertagen kann sogar innerhalb eines Bundeslands ein eigener Regionalwert sinnvoll sein.

Direkt selbst berechnen

Nutze die Feiertagsregeln für dein Bundesland statt mit pauschalen Durchschnittswerten zu rechnen.

Häufige Fragen

Hat jedes Bundesland gleich viele Arbeitstage?

Nein. Die Zahl kann sich wegen regional unterschiedlicher gesetzlicher Feiertage unterscheiden.

Hat ein Schaltjahr automatisch mehr Arbeitstage?

Nicht zwingend. Entscheidend ist, auf welchen Wochentag der zusätzliche 29. Februar fällt und wie die übrigen Wochentage verteilt sind.

Hinweis zur Einordnung

Die Inhalte erklären Kalender- und Berechnungslogik. Sie ersetzen keine individuelle arbeits-, steuer- oder fristenrechtliche Beratung. Für verbindliche Fragen sind die anwendbaren Gesetze, Verträge und zuständigen Stellen maßgeblich.